Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Sonstiges

Interessantes von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

www.bwb.gv.at) genannt sind - am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teil.

Zu Fragen der Anwendbarkeit des kartellrechtlichen Konzernprivilegs hat die BWB kürzlich ihre Rechtsauffassung als "Standpunkt" auf ihrer Homepage veröffentlicht; dieser entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber österreichischen und europäischen Behörden und Gerichten.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/8

29.01.2020
Heft 1/2020