Der systematische Überblick zu internationalen Umgründungen nach dem AbgÄG 2005 schließt mit den Zusammenschlüssen und Realteilungen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Transparenz dieser Umgründungen sind die Steuerentstrickungsmöglichkeiten dabei entsprechend geringer.
VI. Zusammenschlüsse
1. Anwendungsbereich des Art IV UmgrStG
Übertragende können beliebige in- und ausländische Personen sein.
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