In den letzten Jahren vermehren sich die Streitfälle rund um das Thema Internetnutzung am Arbeitsplatz. Von besonderem Interesse ist die Frage, inwieweit privates Surfen und private E-Mails zulässig sind. Sofern es im Betrieb kein ausdrückliches Verbot der privaten Internetnutzung gibt, ist das private Internetsurfen sowie die Versendung privater E-Mails in geringem Umfang
üblich und daher zulässig.
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Artikel-Nr.
ARD 5481/11/2004
12.03.2004
Heft 5481/2004
Autor/in
Foto: Stefan Häusler
Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.