zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/27
Mit dem Investitionsprämiengesetz wurden für abnutzbares Anlagevermögen Förderungen von 7 % oder 14 % geschaffen. Die dazu ergangene Richtlinie erscheint in diversen Punkten, so etwa im Ausschluss von Kraftfahrzeugen und bestimmten Gebäuden, in Aussagen zur Reduktion der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Prämie und in den Überlegungen zur erhöhten Prämie, rechtswidrig. Auch die praktische Umsetzung ist überaus kompliziert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.