Arbeitsrecht

IRÄG 2010: Austritt wegen Entgeltvorenthalts in der Insolvenz

RA Dr. Romana Weber-Wilfert

Das IRÄG 2010 hat einerseits den § 25 IO an das neue Verfahrensgebäude der IO angepasst, andererseits auch erstmals die Frage, ob ein Austritt wegen Entgeltrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung zulässig ist, gesetzlich geregelt. § 25 Abs 3 IO sieht vor, dass eine solche Austrittserklärung unwirksam ist. Im Folgenden werden die sich aus dieser Bestimmung ergebenden Probleme analysiert.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/387

17.06.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Romana Weber-Wilfert

RA Dr. Romana Weber-Wilfert ist Partnerin der Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie ist regelmäßig als Autorin und Vortragende sowie als Lehrbeauftragte und Prüferin an der Universität Wien tätig.