Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle soll reduziert werden. Dazu hat die neue Entgelttransparenz-RL weitgehende Berichts- und Auskunftspflichten für die Arbeitgeber normiert, die Verzerrungen und Diskriminierungen aufdecken sollen. Zusätzlich wird die gerichtliche Durchsetzung für Arbeitnehmer stark erleichtert. Der Beitrag beschreibt die Inhalte der Richtlinie und den österreichischen Anpassungsbedarf.1
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Artikel-Nr.
RdW 2024/34
18.01.2024
Heft 1/2024
Autor/in

Foto: privat
RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.