Artikelrundschau Februar 2023 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Ist die 40.000 €-Grenze der PKW-Angemessenheitsverordnung brutto (inkl USt) oder netto (ohne USt) anzuwenden? - eine systematisch und teleologisch konsistente Differenzierung nach Maßgabe des Vorsteuerabzugs (Beiser, ÖStZ 2023/66, S. 75)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Würden Pkw mit Vorsteuerabzug (insb CO2-freie Pkw) angeschafft, stelle sich die Frage, ob die Angemessenheitsgrenze von 40.000 € nach der PKW-Angemessenheitsverordnung brutto (inkl USt) oder netto (ohne USt) anzuwenden sei. Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung. Sei ein Vorsteuerabzug für eine Anschaffung eines Pkw möglich, so seien die Anschaffungskosten angemessen, soweit sie nach Vorsteuerabzug 40.000 € nicht übersteigen. Das Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG erstrecke sich nur auf nichtabzugsfähige Vorsteuern, die nach § 6 Z 11 EStG Teil der Anschaffungskosten würden. Vorsteuern, die vom Finanzamt erstattet würden und somit nicht Teil der Anschaffungskosten seien, würden von einem Abzugsverbot nach § 20 EStG nicht erfasst.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/236

28.04.2023
Heft 8/2023