Zur Auslegung von Wohnungseigentumsverträgen bei Widmungsänderungen
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Widmungsänderungen allein durch die Auslegung des Wohnungseigentumsvertrags gedeckt sein können. Grundsätzlich kommt im Zusammenhang mit Widmungsänderungen bei der Auslegung von Wohnungseigentumsverträgen die Andeutungstheorie zum Tragen. Die erwünschte Auslegung sollte daher, wenn nicht im Wohnungseigentumsvertrag wörtlich erfasst, in anderen Vertragsbestimmungen oder vertragsrelevanten Urkunden zumindest angedeutet sein.
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Artikel-Nr.
Zak 2016/695
27.10.2016
Heft 19/2016
Autor/in
Foto: Fotostudio Medwed
Dr. Wolfgang Schöberl arbeitet als Rechtsanwalt in Wien. Seine fachlichen Schwerpunkte umfassen in erster Linie Zivil-, Liegenschafts- und Erbrecht. Publizistisch ist er als Herausgeber des "Handbuchs Erbrecht" und Mitautor der "Mustersammlung Zivilverfahren" tätig, die beide im WEKA-Verlag erschienen sind.
Foto: Eva Pöschl
Clemens Douda, LL.M. (WU) arbeitet seit seiner Sponsion an der Wirtschaftsuniversität Wien als Master of Laws 01/2016 und anschließendem Gerichtsjahr als Konzipient bei Dr. Wolfgang Schöberl.
Er beschäftigt sich insbesondere mit Fragen des allg. Zivil-, Zivilprozess- und Erbrechts. Sein Arbeitsumfeld ist äußerst vielfältig und umfasst unter anderem auch öffentlichrechtliche und strafrechtliche Aspekte.