Artikelrundschau September 2019 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Jährliche Überprüfung und aktuelle Änderungen im WiEReG (Mitterlehner/Rathmair, SWK 27/2019, S. 1101)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Seit Mitte letzten Jahres sind österreichische Unternehmen bestimmter Rechtsformen nach dem WiEReG verpflichtet, die als ihre wirtschaftlichen Eigentümer definierten natürlichen Personen zu erheben und an ein zentrales Register zu melden. Das Gesetz sieht auch eine mindestens jährliche Überprüfung der gemeldeten Daten vor. Somit ist heuer erstmals eine Überprüfung der Vorjahresmeldungen durchzuführen. Mit dem EU-FinAnpG 2019 erfolgten mehrere Anpassungen des WiEReG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/794

26.11.2019
Heft 22/2019