Rechtsprechung / Sachenrecht

Judikaturänderung: Keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung für Vorbehalt des Fruchtgenusses bei Hofübergabe

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

Stmk GVG: § 5 Abs 1 Z 2

GBG: § 94 Abs 1

ABGB: § 509

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Artikel-Nr.
Zak 2016/806

12.12.2016
Heft 22/2016