Voraussetzung der Berücksichtigung einer
Schutzgesetzverletzung als Verschulden oder Mitverschulden ist der
Rechtswidrigkeitszusammenhang. Der eingetretene Schaden muss in den Schutzzweck der
übertretenen Norm fallen, dh die Norm muss die Vermeidung des konkreten Schadens
zumindest mitbezweckt haben. Zur Beurteilung dieser Frage ist das Schutzgesetz
teleologisch zu interpretieren. Der folgende Beitrag gibt einen ausführlichen
Überblick über die reichhaltige Rsp zum Schutzzweck von
Straßenverkehrsvorschriften1.
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Artikel-Nr.
Zak 2022/189
15.04.2022
Heft 6/2022
Autor/in

Foto: privat
Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Fachartikel zu zivilrechtlichen Themen.
Publikationen (Auswahl):
Kommentierung des PRG in Schwimman/Kodek, ABGB Praxiskommentar IX (5. Auflage 2022); Kommentierung der §§ 647–694, 895–916 und 1500 ABGB in Schwimann/Neumayr, ABGB Taschenkommentar (5. Auflage 2021); Kommentierung der §§ 902–917a in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar V (5. Auflage 2021); Unterhaltsrecht (9. Auflage 2019); Kommentierung der §§ 647–694 in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar IV (5. Auflage 2019); Mitarbeit an Vrba, Schadenersatz in der Praxis (seit 2013); Jahrbuch Zivilrecht (seit 2004).