Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Kann eine anerkannte Bildungseinrichtung noch steuerpflichtige Umsätze erbringen? (Sperz, SWK 36/2018, S. 1559)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Aufgrund der Änderungen durch das JStG 2018 komme es für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nicht mehr auf die vergleichbare Tätigkeit mit einer öffentlichen Schule, sondern auf die vergleichbare Zielsetzung an. Nach der UStBLV sei von einer vergleichbaren Zielsetzung auszugehen, wenn es sich um eine Privatschule handle oder die Einrichtung als Erwachsenenbildungseinrichtung anerkannt sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/106

28.02.2019
Heft 3/2019