Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 wird für bestimmte
Wirtschaftsgüter eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung (vAfA) in
Höhe von 30 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eingeführt.
Anders als bei der vAfA des EStG 1972 (§ 8) bzw bei der
katastrophenbedingten vAfA gem § 10c schließt dieser Prozentsatz den
Normal-AfA Satz ein, wenn die Inbetriebnahme im selben Jahr erfolgt.
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Artikel-Nr.
RdW 2009/189
17.03.2009
Heft 3b/2009
Autor/in
Foto: Beigestellt
Der Autor:
Dr. Franz Robert Pampel ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht im Bereich Integrierte Aufsicht (Wohlverhaltensregeln und Compliance). Davor Gerichtsjahr in Wien, Berufsanwärter in einer internationalen Wirtschaftstreuhandkanzlei, Assistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien und Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Wirtschaftskanzlei.
Foto: Fotostudio Franz Pfluegl
Dr. Andrei Bodis ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes.