Rechtsprechung / Bauvertragsrecht

Kein Eintritt der Fälligkeit durch die Bestätigung des Baufortschrittsprüfers

Bearbeiter: Lukas Gottardis

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OLG Wien 29. 1. 2020, 133 R 113/19v (erstinstanzliche E aufgehoben, daher nicht rechtskräftig)

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/19

06.03.2020
Heft 2/2020