In aller Kürze

Kein Parteiantrag auf Normenkontrolle aus Anlass eines prozessleitenden Beschlusses

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Rs G 190/2016 ua hat der VfGH festgehalten, dass ein Parteiantrag auf Normenkontrolle nicht aus Anlass eines Rechtsmittels gegen einen prozessleitenden Beschluss gestellt werden kann, weil die Voraussetzung einer "entschiedenen Rechtssache" nicht erfüllt ist (siehe auch VfGH G 120/2015 = Zak 2015/704, 403).

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Artikel-Nr.
Zak 2016/726

11.11.2016
Heft 20/2016