In aller Kürze

Kein Rechtsmittel des Verfahrenshelfers gegen Bewilligungsbeschluss

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der ausführlich begründeten E 5 R 33/21v bekräftigte das OLG Graz die herrschende Rsp, die eine Rechtsmittellegitimation des Verfahrenshelfers gegen die Bewilligung der Verfahrenshilfe ablehnt (so auch LG Feldkirch 2 R 283/20p = Zak 2021/107, 63; gegenteilig OLG Innsbruck 3 R 4/20t = Zak 2020/187, 102).

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Artikel-Nr.
Zak 2021/403

03.08.2021
Heft 12/2021