Judikatur im Fokus

Kein Rückkaufswert bei Spätrücktritten von der Lebensversicherung nach dem 1. 1. 2019?

Ulrich E. Palma

Am 19. 12. 2013 erging die E Endress 1 des EuGH. Spätestens seit diesem Zeitpunkt beschäftigt der Spätrücktritt vom Lebensversicherungsvertrag wegen mangelnder Belehrung über das Rücktrittsrecht gem § 165a VersVG aF die versicherungsrechtliche Praxis wie fast kein anderes Thema. Noch bevor am 19. 12. 2019 - also auf den Tag genau sechs Jahre später - die nächste Stellungnahme des EuGH zum Spätrücktritt in Form der E Rust-Hackner 2 folgte, wurde der österr Gesetzgeber tätig und novellierte im Jahr 2018 durch BGBl I 2018/51 iZm dem Spätrücktritt relevante Bestimmungen wie § 176 VersVG.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/159

29.07.2022
Heft 7/2022
Autor/in
Ulrich Palma

Dr. Ulrich E. Palma ist Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. Er hält dort Lehrveranstaltungen zum Zivil- und Unternehmensrecht und verfasste zahlreiche Publikationen in den genannten Rechtsgebieten.