Rechtsprechung / Vergaberecht

Kein (schlüssiges) Anerkenntnis durch Begleichung von Teilrechnungen und deren Indexierung

Bearbeiter: Alexander Sporer

§

ABGB: §§ 863, 869, 914, 915

ÖNORMEN B 2111, B 2110, A 2060

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2023/4

01.03.2023
Heft 1/2023