Judikatur / VwGH / Aufsichtsrecht

Keine aufschiebende Wirkung gegen Bestrafung von Bankvorständen gemäß KMG

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

§

VwGG: § 30 Abs 2

KMG: § 16

#

VwGH Beschlüsse 31. 1. 2017, Ra 2017/02/0001, Ra 2017/02/0002

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/112

24.05.2017
Heft 5/2017