Artikelrundschau Mai 2018 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Keine bestimmte Vertragsdauer bei der Vergebührung von Bestandverträgen? (Resch, SWK 17/2018, S. 787)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Gesetzgeber räume ausdrücklich ein, dass dem Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht nicht immer zugemutet werden könne. Mitunter habe auch ein Höchstgericht Probleme mit einer konsistenten Interpretation des Gebührengesetzes. Ein Beispiel sei die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Bestandverträge über Geschäftsräumlichkeiten. Die Diskrepanz zwischen Gesetzeswortlaut und Entscheidungspraxis sei bedenklich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/600

24.08.2018
Heft 15-16/2018