Steuerrecht

Keine Drohverlustrückstellung bei künftigen Vorteilen

MMag. Dr. Gunter Mayr

Der große Senat des BFH hat im sogenannten „Apothekerfall“ die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Verluste aus Mietverhältnissen untersagt. In der Literatur wird aus den Urteilsgründen der Schluss gezogen, dass bei Lehrlingsverträgen und „kalkulierten“ Verlustgeschäften Verlustrückstellungen zulässig sind; dies überzeugt jedoch nicht.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 45

15.01.1999
Heft 1/1999
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.