Steuerrecht

Keine Erbschaftssteuer bei Pflichtteilsabfindung nach dem 31. 7. 2008

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Der VfGH hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ablauf des 31. 7. 2008 aufgehoben. Die Steuerschuld entsteht nach § 12 ErbStG in unterschiedlichen Zeitpunkten, je nachdem, ob ein Pflichtteilsanspruch iSd § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG "geltend gemacht" wird oder iSd § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG "abgefunden" wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/66

24.01.2012
Heft 1/2012
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.