Steuerrecht

Keine Liebhaberei bei Mietzinsbeschränkungen?

Dr. Werner Doralt

Bei einem Mietobjekt mit gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen wie Kategoriemietzins und Richtwertmietzins ist nach den Liebhabereirichtlinien grundsätzlich Liebhaberei nicht anzunehmen; es sind fiktive marktkonforme Mieten zu unterstellen. Dagegen ist nach der langjährigen Rechtsprechung des VwGH Liebhaberei nur dann auszuschließen, wenn mietrechtliche Zwangsvorschriften Überschüsse verhindern.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/96

16.02.2004
Heft 2/2004
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.