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Keine "Prüfungsprozesse" vor Vereinsschlichtungseinrichtungen?

Mag. Andreas Geroldinger

Anmerkungen zu OLG Wien 3 R 105/08w1

Rechtliche Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind nach § 8 VerG zunächst vor vereinsinternen Schlichtungseinrichtungen auszutragen. Einer Klage steht nach jüngerer hA die vorübergehende Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen. Das OLG Wien hatte zu klären, ob dies auch dann gilt, wenn eine Forderung, der eine rechtliche Vereinsstreitigkeit zugrunde liegt, im Vereinskonkurs angemeldet und bestritten wird. Während der Einzelfall zufriedenstellend gelöst wurde, bietet die Begründung Anlass zur Kritik.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/127

03.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.