Artikelrundschau März 2024 - Teil 1 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, Glücksspiel

Keine Rechtsgeschäftsgebühr für Hotelpachtverträge. BFG bejaht die Anwendbarkeit der Gebührenbefreiung in § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG auf Hotelpachtverträge (Oreschnik, SWK 7/2024, S. 403)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Nach einem aktuellen Erk des BFG sei die Gebührenbefreiung in § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG auch auf Bestandverträge zwischen dem Bestandgeber und der Betreibergesellschaft von Beherbergungsunternehmen als Bestandnehmerin anwendbar. Hotelpachtverträge unterlägen daher nicht der Rechtsgeschäftsgebühr.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/318

26.06.2024
Heft 12/2024