Info aktuell / Rechtsprechung / VwGH

Keine sofortige Abzugsfähigkeit von Due Diligence-Kosten

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mit der Rechtsfrage, ob die im Zuge eines geplanten Erwerbs einer Beteiligung angefallenen Aufwendungen auf die Anschaffungskosten zu aktivieren seien oder sofort als Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien, hat sich nun erstmals der VwGH befasst. Bei einem geplanten Unternehmenserwerb wurde vor der endgültigen Kaufentscheidung zunächst eine Due Diligence durchgeführt, um Grundlagen für eine Kaufpreisfindung für einen möglichen Erwerb der Beteiligung zu erarbeiten. Der VwGH teilte im Rahmen der Amtsrevision nicht die Rechtsansicht des BFG (und der mitbeteiligten Partei), wonach nur jene Kosten als Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, die nach einer endgültigen ("finalen") Erwerbsentscheidung angefallen sind:

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/323

16.05.2017
Heft 9/2017