Erkenntnisse des EuGH

Keine Steuerbefreiung für Dienstleistungen einer Softwareplattform die sowohl Sondervermögen als auch andere Fonds verwaltet

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 135 Abs 1 Buchst g

UStG 1994: § 6

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EuGH 2. 7. 2020, C-231/19, BlackRock Investment Management (UK) Ltd
gegen Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
ECLI:EU:C:2020:513

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/191

01.09.2021
Heft 17/2021