Artikelrundschau Mai 2018 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Keine Wiederaufnahme bei mehrfach bestätigter Rechtsansicht durch vorangehende Außenprüfungen (Rzeszut/Predota, SWK 16/2018, S. 736)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Oftmals kommen Betriebsprüfer im Rahmen mehrerer Außenprüfungen zur selben rechtlichen Beurteilung eines Sachverhalts. Will eine spätere BP - trotz gleichbleibenden Sachverhalts - von dieser Rechtsansicht abgehen, sei eine Wiederaufnahme nach jüngster BFG-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zulässig, sondern verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/593

24.08.2018
Heft 15-16/2018