In aller Kürze

Keine Zuständigkeit der Handelsgerichte für Klage auf Erfüllung eines Abtretungsvertrags

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine Klage auf Erfüllung des Vertrags über die entgeltliche Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen fällt nach Ansicht des OLG Wien (16 R 73/24h) nicht gem § 51 Abs 1 Z 6 JN in die Handelsgerichtsbarkeit, unabhängig davon, ob der Übernehmende bereits Geschäftsanteile hält oder nicht.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2024/440

12.08.2024
Heft 13/2024