BGBl I 2019/24, ausgegeben am 21. 3. 2019
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden
Das Bundesgesetz enthält einige Anpassungen hinsichtlich der Familiensozialleistungen, und zwar Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe auch für Krisenpflegepersonen und einen Anspruch von Vätern auf Familienzeitbonus auch während des Spitalsaufenthalts des Kindes.
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