Steuerrecht

Kleinunternehmer und Vorsteuerabzug

Reinhold Beiser

Das Steuerreformgesetz 1993 (BGBl 1993/818) hat die Umsatzsteuerregelung für Kleinunternehmer grundlegend geändert: Ab 1994 sind Unternehmer, deren Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 (Lieferungen und sonstige Leistungen) und 2 (Eigenverbrauch) im Veranlagungszeitraum 300.000 S nicht übersteigen, unecht befreit (§ 6 Z 18 UStG). Im Gegensatz zu anderen unechten Steuerbefreiungen ist die unechte Befreiung für Kleinunternehmer verzichtbar: Kleinunternehmer können nach § 6 a UStG „bis zur Rechtskraft des Bescheides dem Finanzamt schriftlich erklären“, auf die unechte Steuerbefreiung zu verzichten. Im Fall einer solchen Verzichtserklärung ist der Unternehmer für fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 156

01.05.1994
Heft 5/1994
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.