Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Umsetzung der Übernahme-Richtlinie (2004/25/EG) in nationales Recht veröffentlicht. Diese gestattet den Mitgliedstaaten, Ausnahmen von zentralen Bestimmungen vorzusehen und Unternehmen von den entsprechenden Vorschriften auszunehmen, wenn der Bieter nicht den gleichen Verpflichtungen unterliegt. Dem Kommissionsbericht zufolge machen die Mitgliedstaaten in vielen Fällen von diesen Optionen und Ausnahmen Gebrauch, und er enthält das Fazit, dass dadurch auf dem europäischen Übernahmemarkt möglicherweise eher neue Hindernisse geschaffen als alte beseitigt werden.
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Artikel-Nr.
ZFR 2007/48
22.05.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Foto: Beigestellt
MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.
Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.
Foto: Mirjam Reither
RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk
& Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte
sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.
Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167;
Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N.
Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).