§ 5 Abs 1 KommStG, § 47 Abs 2 EStG - Aus der Tätigkeit der Mitarbeiterbetreuung mit wöchentlich angesetzten Besprechungen eines - neben einem „operativen“ Geschäftsführer eingesetzten - „kontrollierenden“ Geschäftsführers allein ergibt sich noch nicht die zur Kommunalsteuerpflicht führende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers.
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