In aller Kürze

Kosten des erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens als Verwaltungskosten

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Bei den Kosten des erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens handelt es sich nach Auffassung des dt BGH (V ZR 139/23) um Verwaltungskosten, die auch die obsiegenden Wohnungseigentümer nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel mitzutragen haben.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/510

16.09.2024
Heft 15/2024