Arbeitsrecht

Kostentragung im AlVG-Verfahren - Einige Bemerkungen

Dr. Mathis Fister

Gerhartl berührt in seinem Beitrag "Kostentragung im AlVG-Verfahren" (RdW 2011/356, 346) einige grundlegende Fragen des Kostentragungssystems im öffentlichen Recht. Einzelne Aspekte seiner Ausführungen geben zu ergänzenden Bemerkungen Anlass.1

Gerhartl ist im Ergebnis zuzustimmen, dass der Bestimmung des § 70 Abs 2 AlVG nicht durch Art II Abs 2 lit D Z 41 EGVG idF BGBl 314/1997 (bzw Art I Abs 2 lit D Z 38 EGVG idF BGBl I 87/2008) materiell derogiert wurde.2 Dies lässt sich aber weniger mit den Auswirkungen der Annahme einer Derogation oder mit indirekten Schlüssen aus nachfolgenden Novellen einzelner (anderer) Bestimmungen des AlVG begründen, als vielmehr mit dem - auch hier durchschlagenden - methodischen Argument, dass der Grundsatz lex posterior derogat legi priori auf das Verhältnis einer späteren generellen

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Artikel-Nr.
RdW 2011/357

16.06.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Mathis Fister

RA Priv. Doz. Dr. Mathis Fister
TSCHURTSCHENTHALER WALDER FISTER Rechtsanwälte GmbH