In aller Kürze

Kostenverzeichnung für elektronische Akteneinsicht

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des OLG Innsbruck (3 R 39/24w) können für die elektronische Akteneinsicht nicht Kosten nach TP 7 RATG verzeichnet werden, weil es sich um keine auswärtige Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/406

22.07.2024
Heft 12/2024