Rechtsprechung / Arbeitsrecht

Kündigungsschutz nach dem BEinstG: Zeiten als Leiharbeiter für 4-Jahres-Frist nicht anzurechnen

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

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Artikel-Nr.
ARD 6809/6/2022

04.08.2022
Heft 6809/2022