Arbeitsrecht

Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes für Organmitglieder

Herbert Fink

Arbeitnehmer haben ein besonderes Bedürfnis nach pünktlicher Erfüllung ihrer Entgeltansprüche, weil sie damit erfahrungsgemäß den Unterhalt für sich und ihre Familie zu bestreiten haben. Andererseits haben sie auf Grund der faktischen Gegebenheiten normalerweise nicht die Möglichkeit, sich für ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche eine Sicherstellung zu verschaffen1). Das Insolvenzrecht hat diesem besonderen Schutzbedürfnis bereits sehr früh durch die Einräumung besonderer Rangvorrechte im Insolvenzverfahren Rechnung zu tragen versucht2). Diese sog Arbeitnehmer-Privilegien im Konkurs und Ausgleich haben im Lauf der Jahrzehnte eine zunehmende Ausweitung erfahren3), ohne jedoch dem dahinterstehenden sozialpolitischen Anliegen auf befriedigende Weise zum Durchbruch zu verhelfen4).

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 337

01.10.1989
Heft 10/1989
Autor/in
Herbert Fink

Univ.-Doz. Dr. Herbert Fink ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Lehrbeauftragter an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Publikationen:

Bearbeiter der §§ 155–170 ZPO in Konecny/Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen2; Die sukzessive Zuständigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen (1995); Mitautor in Fink/Schmidt/Kurzböck, Handbuch zur Lohnpfändung3 (2002).