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Kursspezifität ade! Ad-hoc-Publizität nach "Lafonta"

Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Der EuGH nahm am 11. 3. 2015 zu der Frage Stellung, wie der Begriff der die Ad-hoc-Meldepflicht auslösenden "präzisen Information" auszulegen sei. Das in der Vergangenheit durch die österreichische höchstgerichtliche Rsp und Lehre für die Beurteilung einer offenlegungspflichtigen Information herangezogene Kriterium der Kursspezifität wurde darin als irrelevant qualifiziert, wodurch ein neuer Prüfungsmaßstab zur Anwendung gelangt. Wie eine vertiefte Betrachtung zeigt, ist diese Entwicklung zu befürworten und fügt sich in das allgemeine kapitalmarktrechtliche Regelungskonzept ein.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/1

19.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.