Ab 1. 5 . 2023 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen und die in den KV angeführten Zulagen für die rund 60.000 Beschäfigten im Baunebengewerbe um 9,8 % angehoben. Ab 1. 5. 2024 steigen die genannten Entgelte um 0,4 % zzgl der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Februar 2023 bis Jänner 2024). Im Rahmenrecht wurden ua folgende Änderungen beschlossen:
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