Im Juli 2019 habe das IASB eine eng gefasste Änderung von IAS 12 vorgeschlagen. Damit solle das Erstansatzverbot latenter Steuern für die Abbildung von Leasingverhältnissen eingeschränkt werden. Da die Ausnahmen vom Ansatz latenter Steuern vor dem Hintergrund des IAS 12 zu interpretieren seien, könne sich für den österr Gesetzgeber ein Handlungsbedarf ergeben. Die Autoren stellen die geplante Neuregelung vor und prüfen den Bedarf einer Rückausnahme.
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