Erlass des BMF vom 11. 10. 2010, BMF-010222/0161-VI/7/2010 (LSt-Protokoll 2010)
In der Praxis ist oft ungeklärt, ob die Abgeltung eines laufenden Bezuges nach § 67 Abs 1 EStG oder nach § 67 Abs 10 EStG zu besteuern ist. Ferner, ob aus einem sonstigen Bezug Teile als laufende Bezüge gerechnet werden können („Sechsteloptimierung“).
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