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Lebensversicherung: Rücktrittsrecht nach alter Rechtslage

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Das Rücktrittsrecht in § 165a VersVG idF BGBl 1993/90 bestand nur für Verträge mit Unternehmen im Ausland, nicht jedoch für Inlandsverträge (keine Gesetzeslücke, die durch Analogie geschlossen werden könnte). OGH 30. 1. 2019, 7 Ob 241/18v.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/218

21.05.2019
Heft 5/2019