Mit dem 2. COVID-19-Gesetz sei ein umfangreiches Paket von Begleitmaßnahmen in Zusammenhang umgesetzt worden. Unter anderem erfolgte damit eine Novelle der BAO, die im Wesentlichen eine Unterbrechung der im ordentlichen Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Fristen (insb der Beschwerdefrist) bis zum Ablauf des 30. 4. 2020 zum Gegenstand hat.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.