Fachliteratur / Aufsätze / Kreditschutz

Lehner, Haftung für sorgfaltswidrige Produkteinführung: § 39 Abs 2c BWG ein Anlegerschutzgesetz? wbl 2015, 193

Bearbeiterin: Sophie-Katharina Matjaz

Kreditinstitute müssen vor der Aufnahme von neuen Finanzprodukten einen Produkteinführungsprozess gem § 39 Abs 2c BWG durchlaufen. Diese Verpflichtung wird zukünftig durch die Vorgaben der MiFID II-RL (2014/65/EU) harmonisiert. Ein solcher product oversight and governance process soll einerseits bankintern eine angemessene Risikosteuerung ermöglichen, gleichzeitig aber auch den potenziellen Kundenkreis davor schützen, Vermögensschäden durch a priori ungeeignete Finanzinstrumente zu erleiden. So bildet der Produkteinführungsprozess zusammen mit den in §§ 43 ff WAG 2007 geregelten Aufklärungspflichten einen zweigliedrigen Schutzmechanismus, mit dessen Details sich der Autor auseinandersetzt.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2015/117

30.06.2015
Heft 3/2015