In aller Kürze

Lehrlingsentschädigung in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2019 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 541,30, im 2. Lehrjahr € 773,30 und im 3. Lehrjahr € 1.082,50 monatlich. (BGBl II 2019/9)

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Artikel-Nr.
ARD 6633/1/2019

24.01.2019
Heft 6633/2019