In aller Kürze

Lehrlingsentschädigung in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2020 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 576,40, im 2. Lehrjahr € 823,40 und im 3. Lehrjahr € 1.152,80 monatlich. (BGBl II 2020/22)

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Artikel-Nr.
ARD 6686/1/2020

13.02.2020
Heft 6686/2020