Thema

Liegenschaften als taugliche Hinterlegungsobjekte?

Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair

Grundsätzliche Fragen des Hinterlegungsrechts sind vergleichsweise selten Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. Zu gefestigt erscheinen die dogmatischen Grundlinien dieses Rechtsinstituts, als dass neue Markierungen zu erwarten wären.1 Umso bemerkenswerter ist es, wenn der OGH in der Entscheidung 3 Ob 88/14h = Zak 2015/272, 154 die Streitfrage verbindlich klärt, ob es möglich ist, eine Liegenschaft zum Gegenstand einer gerichtlichen Hinterlegung zu machen.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/258

05.05.2015
Heft 8/2015
Autor/in
Andreas Mair

Dr. Andreas Mair ist Assistenzprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilenrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Sozialrecht Basics2 (2014; gemeinsam mit Burger und Wachter); Kommentierung der §§ 1411 – 1430 ABGB in Schwimann (Hrsg), ABGB-Taschenkommentar2 (2013); Krankheit als Behinderung, wbl 2014, 541.