Loukota habe unlängst bemängelt, der VfGH habe in seinem Erk vom 25. 9. 2015, V 41/2015, die Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) nicht beachtet. Damit habe er einen bereits früher erhobenen Vorwurf wiederholt. Der Vorwurf sei im Ergebnis nicht begründet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.