Aktuelles / Finanzmarktrecht

Liquiditätsbestimmungen gemäß Basel III bestätigt

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Das Baseler Komitee hat im Rahmen seiner Jännersitzung die Bestimmungen des Liquiditätsstandards nach Basel III ausführlich diskutiert und sich insb mit der sog "Liquidity Coverage Ratio (LCR)" und den möglichen Strategien zur umfassenden und einheitlichen Umsetzung des Basel III-Regelwerks auseinandergesetzt (vgl http://www.bis.org/press/p120108.htm).

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/43

02.04.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.